- überbringen
- zustellen
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über|brin|gen [y:bɐ'brɪŋən], überbrachte, überbracht <tr.; hat:(jmdm. etwas) im Auftrag eines anderen, als Bote o. Ä. bringen, zustellen:ich überbrachte das Geld im Auftrage des Vereins; eine Nachricht, eine Botschaft, eine Urkunde überbringen; Glückwünsche überbringen (in jmds. Namen gratulieren).* * *
über|brịn|gen 〈V. tr. 118; hat〉 jmdm. etwas \überbringen etwas zu jmdm. bringen ● jmdm. einen Brief, eine Nachricht \überbringen; jmdm. Glückwünsche (von jmdm.) \überbringen ausrichten* * *
über|brịn|gen <unr. V.; hat (geh.):jmdm. etw. bringen, zustellen:jmdm. einen Brief, eine Nachricht ü.;jmds. Glückwünsche/von jmdm. Glückwünsche ü. (in jmds. Namen gratulieren).Dazu:Über|brịn|ger, der; -s, -;Über|brịn|ge|rin, die; -, -nen;Über|brịn|gung, die; -, -en <Pl. selten>.* * *
über|brịn|gen <unr. V.; hat (geh.): jmdm. etw. bringen, zustellen: jmdm. einen Brief, eine Nachricht ü.; Der Kabinettssekretär überbringt den Befehl persönlich (St. Zweig, Fouché 156); Als Peachum im Auftrag der TSV Coax das für Hale bestimmte Geld überbrachte ... (Brecht, Groschen 167); jmds. Glückwünsche/von jmdm. Glückwünsche ü. (in jmds. Namen gratulieren).
Universal-Lexikon. 2012.